Outsourcing einer Krankenhausabteilung: Sind Kooperationen von niedergelassenen Radiologen mit Krankenhäusern neu zu verhandeln?

B 1 KR 15/21 R | , vom 26.04.2022 – Kommentar Rechtsanwälte Wigge

Eine Kooperation zwischen und niedergelassenen Ärzten ist abhängig von dem Kriterium der „Wesentlichkeit“ – das Bundessozialgericht differenziert dieses hauptsächlich durch den im festgelegten . Ist ein Versorgungsauftrag in einem Bereich im Krankenhausplan festgelegt, so ist die Leistung „wesentlich“ für und es muss zumindest organisatorisch und strukturell eine grundsätzliche Leistungsfähigkeit zur Erbringung der Leistung räumlich im Krankenhaus bestehen. Ist eine Leistung nicht im Krankenhausplan festgelegter Versorgungsauftrag, so kann das Krankenhaus die Leistung durch Dritte erbringen und auch entsprechend abrechnen […]

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