Keine Vergütung für falsch kodierte Nebendiagnose R09.2 (Atemstillstand) / BSG bestätigt landesvertragliche Zahlungsfristen

| Bundessozialgericht, vom 12.12.2023

  • Diagnosecode des systematischen Verzeichnisses des -GM – keine bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen, auch wenn das alphabetische Verzeichnis und das Exklusivum eines anderen Codes hierauf verweist
  • Landesvertragliche Regelung zur Vereinbarung kurzer Zahlungsfristen für die Begleichung der Krankenhausrechnung
  • Auslegung im Einklang mit höherrangigem – keine Verurteilung der Krankenkasse zur Zahlung der bei substantiierten und der Höhe nach bezifferten Einwendungen gegen die […]

 

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