Keine Überprüfung der stationären Behandlungsnotwendigkeit ohne Prüfverfahren

L 11 KR 2846/19 | , Urteil vom Urteil vom 30.03.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte sich im Urteil vom 30.03.2021 (–L 11 KR 2846/19–) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine unter Hinweis auf einen abgelehnten Leistungsantrag des Versicherten, die äre auch gegenüber dem Krankenhaus bestreiten kann, wenn die kein Überprüfungsverfahren durch den Medizinischen Dienst (MD) eingeleitet hat. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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