Keine neuen Behandlungsmethoden im Krankenhaus

B 1 KR 25/20 R | , Urteil vom 25.03.2021 – Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Die Anwendung neuer Behandlungsmethoden im Krankenhaus zulasten der nach war aufgrund der viel kritisierten des BSG, trotz aller Versuche des Gesetzgeber für Erleichterungen zu sorgen, mehr als nur problematisch und stellte auch in der praktischen Versorgung der gesetzlich versicherten ein Problem dar.

In einer aktuellen Entscheidung vom 25.03.2021 hat das BSG seine ursprüngliche strenge Rechtsprechung zumindest teilweise revidiert, gleichzeitig aber neue Hindernisse geschaffen […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

Das könnte Dich auch interessieren …