Keine nachträgliche Prüfung von Strukturmerkmalen im Rahmen der Einzelfallprüfung

S 14 KR 560/19 | Aachen, Entscheidung vom 07.07. – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Derzeit sind noch eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren anhängig, in denen insbesondere die Bahn- Ende 2018 Rückforderungsansprüche gegen mit der Begründung geltend gemacht hat, dass für die Codierung der -Code für Komplexbehandlungen angeblich die Strukturmerkmalen fehlten, wobei teilweise gar keine Prüfverfahren durch den Medizinischen Dienst (MD) eingeleitet worden waren oder diese sich nicht auf die Prüfung von Strukturmerkmalen bezogen haben. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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