Keine Aufwandspauschale bei Prüfung sachlich-rechnerischer Richtigkeit in Fällen aus der Zeit vor 2016

1 BvR 318/17; 1 BvR 1474/17; 1 BvR 2207/17 | , Entscheidung vom 26.11. – Kommentar BDO Legal RechtsanwaltsgesellschaftDie vorgenommene Abgrenzung zwischen einer und einer Prüfung der sei gut vertretbar und die Anknüpfungspunkte seien nachvollziehbar. Das BSG greife den Begriff der aus dem auf und übertrage diesen zulässigerweise auf die Prüfung von Krankenhausrechnungen. An einer Rechtsgrundlage zur Durchführung sachlich-rechnerischer Prüfungen fehle es nicht. […]

Quelle: BDO Legal

Das könnte Dich auch interessieren …