Kein Ausschluss einer nachträglichen Rechnungskorrektur durch die Fristenregelungen der PrüfvV

L 5 KR 1522/17 | , Urteil vom 17.04.  – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Die festgelegte Fünfmonatsfrist nach § 7 Abs. 5 Satz 2 2015 für die nachträgliche Datensatzkorrektur im schließt eine nachträgliche im Abrechnungsverfahren nicht aus. Zur Regelung derartiger materiell-rechtlicher Ausschlussfristen seien die Partner der PrüfvV nicht ermächtigt. […]

Quelle: Anwaltskanzlei Quaas & Partner

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