Stellungnahme BDPK zum Referentenentwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen MDK-Reformgesetz

Der begrüßt den Gesetzentwurf zur Reform des medizinischen Dienstes. Ein solcher ist dringend notwendig, um den Aufwand der stetig zunehmenden Abrechnungsprüfungen
einzudämmen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern leiden zunehmend unter dem bürokratischen Aufwand der Dokumentation und der Überprüfung. Sehr sinnvoll ist es, den medizinischen Dienst unabhängig von den Krankenkassen auszugestalten. Besonders begrüßen wir auch die mit dem Gesetzentwurf verbundene Aufnahme von Leistungen der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation nach Schlaganfällen und Schwersthirnverletzungen. Dennoch bedarf es einiger Konkretisierungen der gesetzlichen Vorschläge, um das Prüfgeschehen wie gewollt eindämmen zu können. So ist insbesondere nötig, die vorgesehenen Prüfquoten nicht auf das gesamte , sondern auf die einzelne Fachabteilung zu beziehen.  […]

Quelle: Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) (PDF, 115KB)

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