Für den Nachweis einer ordnungsgemäßen ärztlichen Aufklärung reicht nicht der Verweis auf ausgefüllte Aufklärungsbögen

5 U 861/17 | Koblenz, vom 17.01. – Kommentar Rechtsanwalt Philip Christmann

Ist streitig, ob sich der Patient in einem echten Entscheidungskonflikt zwischen verschiedenen Behandlungsalternativen befand (hier: offene Leistenoperation oder minimalinvasive Leistenoperation?), so ist zunächst zu klären, welchen Inhalt eine ordnungsgemäße hätte haben müssen. […]

Quelle: Rechsanwalt Philip Christmann

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