BGH – Keine „Sperrfrist“ nach Aufklärungsgespräch vor Einwilligungserklärung

VI ZR 375/21 | , vom 20.12.2022 – Kommentar KMH

Vor einem beabsichtigten Eingriff muss ein Patient so rechtzeitig aufgeklärt werden, dass er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidungsfreiheit und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahrnehmen kann. Diese Bestimmung in § 630e Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB sieht nach dem Urteil des jedoch keine vor der Einwilligung einzuhaltende „Sperrfrist“ vor, deren Nichteinhaltung zur Unwirksamkeit der Einwilligung führen würde. […]

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