Reicht die Behauptung von Hygienemängeln zur Begründung der Haftung des Krankenhauses?

VI ZR 505/17 | , Urteil vom  19.02. – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Der hat in seiner jüngsten Entscheidung seine Rechtsprechung fortgesetzt, wonach den Patienten im Arzthaftungsprozess zur Begründung eines Behandlungsfehlers nur „maßvolle Anforderungen“ treffen. Dies gilt auch bei behaupteten Hygienemängeln. Hintergrund der Entscheidung war neben anderen Behandlungsfehlern, auch die Behauptung der klagenden Patientin, dass eine postoperative Infektion auf behauptete Hygienemängel im Krankenzimmer zurückzuführen sei. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

 

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