OP-Aufklärung: Wie hoch ist das Risiko wenn es gelegentlich auftritt?

VI ZR 117/18 | Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.01. – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

[…] Hintergrund der Entscheidung war die Frage, ob die Beschreibung des Risikos der Lockerung der Prothese bei einer Knieprothesenimplantation mit „gelegentlich“ eine Verharmlosung des Risikos darstellt, wobei die Komplikationsrate tatsächlich 8,71 % beträgt. Der BGH verneint aber eine Verharmlosung des Risikos und weist daraufhin dass die das Selbstbestimmungsrecht des sichern soll, indem gewährleistet wird, dass der Patient eine zutreffende Vorstellung davon hat, worauf er sich einlässt, wenn er der vorgesehenen Behandlung zustimmt. Dementsprechend muss die für den Patienten sprachlich und inhaltlich verständlich sein. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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