Einwendungsausschluss ohne Prüfverfahren?
B 1 KR 19/21 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 22.06.2022 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk
Das BSG hat in einer aktuellen Entscheidung vom 22.06.2022 (- B 1 KR 19/21 R -) sich erneut mit der Reichweite des Einwendungsausschlusses nach § 275 Abs. 1c SGB V aF beschäftigt und noch einmal klargestellt, dass die Fristversäumung für die Einleitung der Prüfung keinen vollständigen Einwendungsausschluss enthält, sondern lediglich eine Beschränkung der Prüfungsbefugnis auf die bereits vorhandenen Daten […]