Die Krankenkasse sei nicht berechtigt eine Aufrechnung ohne Mitteilung einer Begründung im Sinne von § 8 PrüfvV vorzunehmen

S 8 KR 332/20 | Halle, Urteil vom 28.03.2023 – Kommentar Kommentar Bregenhorn-Wendland & Partner Rechtsanwälte

Die Beteiligten stritten um die einer stationären sowie insbesondere über die Frage, ob die Indikation zur Implantation eines Ereignisrekorders, -Kode 5-377.8, bestand. Rechtsgrundlage für den streitigen Behandlungsfall war die in der Fassung vom 01.09.2014. Das Gericht verurteilte die Kasse antragsgemäß. Sie sei nicht berechtigt, eine ohne Mitteilung einer Begründung im Sinne von § 8 vorzunehmen. […]

 

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