Die Abrechnung der stationären Behandlung im Rahmen einer klinischen Studie ist ausgeschlossen, wenn für den Versicherten ohne Integration in die Studie keine stationäre Behandlungsbedürftigkeit bestanden hat

L 6 KR 46/18 | , Entscheidung vom 22.04.2021

Quelle: Landesrecht Sachsen-Anhalt

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