Zur Begrenzung der Beihilfefähigkeit für Aufwendungen im Rahmen einer vollstationären Behandlung in einem privaten Krankenhaus

2 S 2194/18 | Verwaltungsgerichtshof 2. Senat – vom 29.10.

Die Begrenzung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Behandlung in einer nicht zugelassenen psychiatrischen oder psychosomatischen auf einen Höchstbetrag gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a BBhV in der Fassung vom 27.05.2015 verletzte im Zeitraum Juli/August 2016 weder die verfassungsrechtliche Fürsorgesorgepflicht noch den allgemeinen Gleichheitssatz.(Rn.44)(Rn.48) […]

Quelle: Landesrecht Baden-Württemberg

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