BSG senkt Hürden stationärer Vergütung bei Notfallbehandlung

B 1 KR 15/22 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 29.08.2023 – Kommentar Legal

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einer aktuellen Entscheidung vom 29. August 2023 (Aktenzeichen B 1 KR 15/22 R) die Voraussetzungen für einen Vergütungsanspruch wegen stationärer in Notfallfällen präzisiert und gelockert. Im Gegensatz zu früheren Urteilen des BSG sieht der 1. Senat nun vor, dass eine kurzzeitige im erstangegangenen ausreicht, um einen Vergütungsanspruch für eine stationäre Behandlung zu begründen. Dies gilt regelhaft und nicht nur in besonderen Ausnahmefällen.

Die wesentlichen Bedingungen für eine konkludente sind:

  1. Der Einsatz besonderer Mittel im zunächst aufgesuchten Krankenhaus mit hoher Intensität.
  2. Diagnostische und therapeutische Maßnahmen, die den intensiven Einsatz von Ressourcen erfordern, wie sie üblicherweise in einem oder auf einer Schlaganfallstation angewendet werden.
  3. Einsatz verschiedener diagnostischer Maßnahmen, die zeitlich und räumlich eng verbunden sind und nur verfügbar sind, während ambulante Alternativen nicht ausreichend sind.

Im konkreten Fall wurde eine konkludente Aufnahme in die stationäre Behandlung festgestellt, da der Patient schnell in die Stroke-Unit des Krankenhauses verlegt wurde und umfangreiche Untersuchungsmaßnahmen eingeleitet wurden, die eine hohe Intensität aufwiesen. Die Tatsache, dass die Verlegung bereits eine Stunde nach der Aufnahme erfolgte, wurde als irrelevant angesehen.

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