BGH: Anforderungen an die Patientenaufklärung bei Behandlungskonzept außerhalb des medizinischen Standards

VI ZR 105/18 | , vom 15.10.2019 – Kommentar BDO Legal

Hinsichtlich der Wahl der Therapie räumt die Rechtsprechung dem Arzt grundsätzlich einen weiten Beurteilungsspielraum ein. Insbesondere ist der Arzt nicht stets auf den jeweils sichersten therapeutischen Weg festgelegt. Steht eine nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode zur Diskussion, so darf sich der Arzt für diese allerdings nur unter strengen Voraussetzungen entscheiden, andernfalls liegt ein vor. Doch auch in puncto führt die Wahl einer Außenseitermethode zu besonderen Anforderungen, wie ein aktuelles Urteil des BGH vom 15.10.2019 (Az. VI ZR 105/18) verdeutlicht. […]

Quelle: BDO Legal

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