Ausländer ohne Krankenversicherungsschutz haben im akuten Notfall Anspruch auf medizinische Behandlung auf Kosten des Sozialstaats

B 8 SO 11/22 R | , vom 13.07.2023

Selbst wenn die erkrankte Person kein Aufenthaltsrecht in hat, kann sich die behandelnde Klinik die für die von der Sozialhilfe wieder zurückholen, urteilte das Bundessozialgericht (). Dem nicht versicherten Ausländer stünden Überbrückungsleistungen in Form von Hilfen bei Krankheit zu. Auf die Ausreisebereitschaft des Ausländers komme es hierfür nicht an.

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