Arzt kann kein Privathonorar von Kassenpatientin verlangen

S 28 KA 116/18 | , vom 23.04.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Philip Christmann

Gerade zum Ende des Quartals behandeln Kassenärzte gesetzlich versicherte wegen der bestehenden oft nur gegen geringes Entgelt. Mancher verfällt dann auf die Idee, die Kassenleistung als Privatleistung abzurechnen. Dass dies nicht erlaubt ist, belegt das Urteil des Sozialgerichts München, das eine Geldbuße von 2.500 EUR gegen einen Augenarzt bestätigte, der einer Kassenpatientin 40 EUR für eine allgemeine Behandlung in Rechnung gestellt hatte […]

Quelle: Rechtsanwalt Philip Christmann

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