Überprüfung der bestehenden Mindestmengenregelung für Lebertransplantationen (inkl. Teilleber-Lebendspende) auf einen möglichen Änderungsbedarf nach § 21 Abs. 1 der Verfahrensordnung des G-BA

Der G-BA hat am 20.12. die Beauftragung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen mit der Durchführung einer systematischen zum Zusammenhang zwischen der Leistungsmenge und der Qualität des Behandlungsergebnisses bei (inkl. Teilleber-Lebendspende) beschlossen. […]

: Anlage Überprüfung_Mindestmengenregelung (PDF, 33KB)
Quelle: DKG

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