Aufwandspauschale bei sachlich-rechnerischer Richtigkeitsprüfung – keine Überschreitung der Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung durch das BSG

1 BvR 318/17; ; | , Beschluss vom 26.11.2018, Kommentar 

Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die seit der des Bundessozialgerichts vom 01.07.2014 streitige Frage, ob eine Verpflichtung der zur Zahlung einer Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c S. 3 SGB V besteht, nunmehr letztgültig geklärt. Die Krankenkassen haben zumindest in Fällen mit Aufnahmedatum zum 31.12.2015 bei reinen sachlich-rechnerischen Prüfungen, also ausschließlichen Kodierprüfungen, keine Aufwandspauschale zu entrichten. […]

Quelle: Bregenhorn-Wendland & Partner Rechtsanwälte

Das könnte Dich auch interessieren …