Perinatalzentren: Betrieb ohne Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen auch ab 2023 nicht möglich

Konsequenzen der Anpassung der Früh- und Reifgeborenen-Richtlinie (QFR-RL) an das Pflegeberufegesetz

Aufgrund des G-BA-Beschlusses vom 17.12.2020 zur Anpassung der QFR-RL an das Pflegeberufegesetz aus dem Jahr müssen mit Perinatalzentren folgendes beachten:

  • Perinatalzentren benötigen weiterhin mindestens 40% (Level 1) / 30% (Level 2) fachweitergebildete Gesund­heits- und Kinderkrankenpflegekräfte.
  • Zudem soll in jeder Schicht mindestens ein/e Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in mit Fachweiterbildung eingesetzt werden. […]

Quelle: GKinD e.V.

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