PPP-RL: Auswertungs- und Berichtskonzept zur Erstellung der Quartals- und Jahresberichte für das Erfassungsjahr 2022 veröffentlicht
Das iqtig wurde mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (g-ba) vom 14. Mai 2020 mit der Umsetzung der Strukturabfrage gemäß der ppp-rl beauftragt. Diese beinhaltet unter anderem die Entwicklung eines Auswertungs- und Berichtskonzepts für die Jahresberichte nach § 11 Abs. 10 PPP-RL sowie die Quartalsberichte nach § 11 Abs. 13 Nr. 4 PPP-RL. Die Darstellung der Überprüfung der Daten auf Plausibilität sowie Vollständigkeit gemäß § 11 Abs. 8 PPP-RL sind ebenso Teil der Beauftragung.
Für das erfassungsjahr 2022 wurde das Auswertungs- und Berichtskonzept auf Basis der Erkenntnisse der ersten Quartalsberichte und aufgrund erfolgter Richtlinienanpassungen überarbeitet. Die Freigabe für die genaue Umsetzung des Auswertungs- und Berichtskonzeptes für das Erfassungsjahr 2022 durch das IQTIG erfolgte am 18. August 2022 durch den Beschluss des G-BA.