PPP-RL: Auswertungs- und Berichtskonzept zur Erstellung der Quartals- und Jahresberichte für das Erfassungsjahr 2022 veröffentlicht

Das wurde mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses () vom 14. Mai mit der Umsetzung der Strukturabfrage gemäß der beauftragt. Diese beinhaltet unter anderem die Entwicklung eines Auswertungs- und Berichtskonzepts für die Jahresberichte nach § 11 Abs. 10 PPP-RL sowie die Quartalsberichte nach § 11 Abs. 13 Nr. 4 PPP-RL. Die Darstellung der Überprüfung der Daten auf Plausibilität sowie Vollständigkeit gemäß § 11 Abs. 8 PPP-RL sind ebenso Teil der Beauftragung.

Für das wurde das Auswertungs- und Berichtskonzept auf Basis der Erkenntnisse der ersten Quartalsberichte und aufgrund erfolgter Richtlinienanpassungen überarbeitet. Die Freigabe für die genaue Umsetzung des Auswertungs- und Berichtskonzeptes für das Erfassungsjahr 2022 durch das IQTIG erfolgte am 18. August 2022 durch den Beschluss des G-BA.

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