Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Neufassung und Veröffentlichung des Servicedokuments gemäß § 16 Absatz 5

Beschluss vom 21. Januar 2021

Der Gemeinsame Bundesausschuss () hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2021 beschlossen, das Servicedokument gemäß § 16 Absatz 5 und -Richtlinie () gemäß Anlagen 1 und 2 für die Übermittlung der Nachweise im Sinne von § 11 PPP-RL neu zu fassen und zu veröffentlichen.

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Quelle: G-BA (PDF, 1.22MB)

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