ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Erstfassung

Beschluss vom 4. November 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft

Der Gemeinsame Bundesausschuss () hat in seiner Sitzung am 4. November 2021 die Richtlinie zu Anforderungen an die der Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien gemäß § 136a Absatz 5 SGB V (/-QS-RL) beschlossen […]

Quelle: G-BA

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