Sicherstellung: Mehr Geld für die Kinder- und Jugendmedizin

Kliniken mit Fachabteilungen der Kinder- und Jugendmedizin können in strukturschwachen Gebieten künftig den sogenannten erhalten.

Kliniken mit Fachabteilungen der Kinder- und Jugendmedizin können in strukturschwachen Gebieten künftig den sogenannten Sicherstellungszuschlag erhalten. Dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass entsprechende Leistungen zur stationären Grund- und Regelversorgung gehören. Der Zuschlag kommt Krankenhäusern im ländlichen Raum zugute, die aufgrund ihrer geringen nicht kostendeckend arbeiten können, die aber für die Versorgung der Bevölkerung in der Region gebraucht werden. In Politik und Bundesrat wird derzeit darüber diskutiert, ob die Pädiatrie von der über Fallpauschalen ausgenommen werden sollte.

Quelle: AOK Fachportal für Leistungserbringer

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