NRW: Neue Rechtsverordnung regelt Neu- und Wiederaufnahme in Pflegeheimen
Regelungen gelten für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Eine neue Rechtsverordnung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums regelt die Neu- und wiederaufnahme in den vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie in besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kurzzeitwohneinrichtungen der Eingliederungshilfe. Wesentliche Vorgaben der Verordnung sind Tests auf das coronavirus sowie Isolations- und Quarantänemaßnahmen.
Ziel ist es, dass krankenhäuser nicht mehr behandlungsbedürftige Menschen weiter entlassen und Pflegebedürftige sowie Menschen mit Behinderungen weiter in den entsprechenden Einrichtungen aufgenommen werden können. Auf diese Weise soll in der aktuellen epidemischen Lage sichergestellt werden, dass dringend benötigte Krankenhaus-Kapazitäten auch bei einer weiteren Verbreitung von SARS-CoV-2 zur Verfügung stehen. […]
Pressemitteilung: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen