Mindestmengen schützen Patientinnen und Patienten!

Um extrem untergewichtigen Früh- und Reifgeborenen mit einem Gewicht von unter 1.250 Gramm einen weitestgehend sicheren und guten Start ins Leben zu ermöglichen, braucht es ein erfahrenes Behandlungsteam. Denn wissenschaftliche Studien belegen: Bei dieser höchst anspruchsvollen medizinischen Versorgung werden mit steigender Erfahrung auch bessere Ergebnisse erzielt. Im Auftrag des Gesetzgebers legt der Gemeinsame Bundesausschuss () deshalb sogenannte für fest – sie müssen erreicht werden, damit die Leistung angeboten und abgerechnet werden darf. Für die Versorgung von extrem untergewichtigen Früh- und Reifgeborenen steigt die Mindestmenge im kommenden Jahr von derzeit jährlich 20 pro auf 25. Kritisiert wurde jüngst, dass dadurch Standorte schließen müssten und so eine flächendeckende Versorgung gefährdet sei. Diese Befürchtungen teilen die unparteiischen Mitglieder des G-BA nicht […]

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