MDK-Qualitätskontroll-Richtlinie: Änderung von Teil A und Ergänzung von Teil B – Abschnitt 2
Der Beschluss vom 17. Oktober 2019 wurde vom bmg nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
Auf der Grundlage des § 137 Abs. 3 SGB V zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes der krankenversicherung nach § 275a SGB V regelt die vorliegende Ergänzung der mdk-Qualitätskontroll-Richtlinie (MDK-QK-RL) eine Änderung von Teil A sowie die Kontrolle der Einhaltung der Anforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, die von den Krankenhäusern gemäß der g-ba Richtlinien nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V zu erfüllen sind […]
Quelle: G-BA (PDF, 963KB)