G-BA trifft drei Beschlüsse zur Änderung seiner Beratungsthemen und Mindestmengenregelungen

Am 21. Dezember 2023 hat der Gemeinsame Bundesausschuss () drei wichtige Beschlüsse gefasst, die sowohl seine Beratungsthemen als auch organisatorische Aspekte seiner betreffen:

  • Keine Mindestmenge für : Für kathetergestützte Aortenklappenimplantationen (Transcatheter aortic-valve implantation – TAVI) wird es keine Mindestmenge geben. Dieser Beschluss beendet die Beratungen des G-BA zu diesem Thema.
  • Beratungen zu einer neuen Mindestmenge für Major-Leberresektionen: Der G-BA hat Beratungen zu einer neuen Mindestmenge für Major-Leberresektionen aufgenommen.
  • Neuer Anhang zur der Krankenkassenverbände an den G-BA: Ein neuer Anhang zu den Mindestmengenregelungen erleichtert den Krankenkassenverbänden künftig die jährliche Informationsübermittlung zu den Klinik-Prognosen an den G-BA.

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