Stellungnahme der DGfM zur Verordnung zur Krankenhauskapazitätssurveillance und zur Änderung der DIVI IntensivRegister-Verordnung (DEMIS)
DEMIS ist nicht betriebsbereit und fehlerbehaftet, da es an einer Automatisierung fehlt. Ob- wohl das System nicht betriebsbereit zur Verfügung gestellt wird und erst künftig automatisiert werden soll, drohen den kliniken bei Nichtmeldung sanktionen.
[…] Eine möglichst automatisierte datenerhebung zur Darstellung der zur Verfügung stehenden stationären Behandlungskapazitäten wäre grundsätzlich zu begrüßen, gerade im Hinblick auf die Pandemielage des kommenden Winters. Die im Entwurf dargelegte Berechnungsmethode (Bezugsgröße Bettenzahlen gemäß meldung an das InEK nach § 21 Abs. 3 KHEntG) ist jedoch ungenau, bildet die reale Belegungssituation nicht ab und führt zu nicht aussagekräftigen Zahlen. Zudem sind Implausibilitäten beim Abgleich mit Meldungen über ivena oder das divi-Intensivregister unvermeidbar und werden absehbar zu Konflikten führen. […]