Entlassmanagement: Kliniken müssen Hilfe organisieren
Das gesetzlich vorgeschriebene Entlassmanagement verpflichtet krankenhäuser, für die lückenlose Anschlussversorgung von patienten zu sorgen. test.de erklärt die Regeln.
Die Zeit in der Klinik endet, doch der Gesundheitszustand von Patientin oder Patient ist noch immer angeschlagen. Wer den Alltag zu Hause noch nicht selbstständig bewältigen kann, hat Anspruch auf Entlassmanagement, das für kliniken und Rehabilitationseinrichtungen gesetzlich vorgeschrieben ist. Fachleute sprechen auch von pflege- oder Überleitungsmanagement. Konkret formuliert wird dieser Anspruch im rahmenvertrag Entlassmanagement, der zwischen Ärzteschaft, krankenkassen und Krankenhäusern geschlossen wurde, und seit Oktober 2017 gilt. […]