Entlass­management: Kliniken müssen Hilfe organisieren

Das gesetzlich vorgeschriebene Entlass­management verpflichtet , für die lückenlose Anschluss­versorgung von zu sorgen. test.de erklärt die Regeln.

Die Zeit in der Klinik endet, doch der Gesund­heits­zustand von Patientin oder Patient ist noch immer ange­schlagen. Wer den Alltag zu Hause noch nicht selbst­ständig bewältigen kann, hat Anspruch auf Entlass­management, das für und Rehabilitations­einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben ist. Fachleute sprechen auch von - oder Über­leitungs­management. Konkret formuliert wird dieser Anspruch im Entlass­management, der zwischen Ärzteschaft, und Krankenhäusern geschlossen wurde, und seit Oktober gilt. […]

Das könnte Dich auch interessieren …