COVID-19-Ausnahmen zu QS-Anforderungen

Der Beschluss vom 3. Dezember 2020 wurde vom nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie über Maßnahmen der in Krankenhäusern (), der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (-RL), der Früh- und (QFR-RL), den Beschluss über eine Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL), der Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan.QI-RL), der Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL), der Mindestmengenregelungen (Mm-R), der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser () und der MDK-Qualitätskontroll-Richtlinie (MDK-QK-RL): COVID-19: Ausnahmen zu QS-Anforderungen […]

Quelle: G-BA (PDF, 66KB)

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