Bedarfsgerechte Planung und Ausstattung von Integrierten Notfallzentren

Vorschläge des -Spitzenverbandes

Um die Notfallversorgung zu verbessern, schlägt die Regierungskommission vor, dass je nach Schweregrad ihrer Beschwerden entweder in eine ambulante Notdienstpraxis oder in die eines Krankenhauses geleitet werden. An einem gemeinsamen Empfang von Klinik und sollen die Patienten entsprechend eingestuft werden. Eine Modellrechnung des GKV-Spitzenverbands zeigt, dass für eine flächendeckende Versorgung etwa 730 solcher Integrierten (INZ) erforderlich wären – mehr als die Regierungskommission empfiehlt. Außerdem ist es wichtig, dass die INZ an den Bedürfnissen der Bevölkerung ausgerichtet sind. Das bedeutet, dass in städtischen Gebieten mehrere qualifizierte zur Auswahl stehen müssen, während in ländlichen Gebieten auch kleinere ein INZ anbieten müssen. Der GKV-Spitzenverband hat seine Vorschläge für eine bedarfsgerechte Planung und Ausstattung von INZ in einem Papier zusammengefasst.

 

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