PpUG-Sanktions-Vereinbarung (finale Fassung)
Zeigt ein Krankenhaus die nicht vollständige und nicht fristgerechte Übermittlung der Quartalsmeldung aktiv vor Fristablauf gegenüber dem InEK an, wird eine zweiwöchige Nachmeldefrist gewährt
Der pauschale Vergütungsabschlag greift dann hinsichtlich der Fristgerechtigkeit mit Ablauf der zweiwöchigen Nachfrist. Zeigt ein Krankenhaus die nicht vollständige und nicht fristgerechte Übermittlung der Jahresmeldung aktiv vor Fristablauf gegenüber dem InEK und den örtlichen Vertragsparteien nach § 11 khentgg an, wird eine vierwöchige Nachmeldefrist gewährt. […]
InEK stellt nun die (inhaltsgleiche) finale Fassung der Vereinbarung gemäß § 137i Absatz 1 Satz 10 SGB V über sanktionen nach § 137i Absatz 5 SGB V bei Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen (ppug-sanktions-vereinbarung) zur Verfügung.