DGINA Stellungnahme zu Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen
stellungnahme der Deutschen Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e.V. (DGINA) zum referentenentwurf des bmg „Verordnung zur Festlegung von pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäuser” geänderte Fassung vom 20.09.2021
Die DGINA teilt die Auffassung, dass eine angemessene Personalausstattung in der pflege im Krankenhaus für die Qualität der Patientenversorgung und der Arbeitssituation der Beschäftigten unabdingbar ist. Die COVID-19 Pandemie hat dies wie unter einem Brennglas sichtbar gemacht. Neben den Intensivstationen sind insbesondere die Notfallabteilungen in der Pandemie sehr stark gefordert worden. Die Herausforderungen an die Pflege in diesem Bereich u.a. aufgrund erhöhter Schutzmaßnahmen bei der Versorgung von Patienten mit zunächst unbekanntem Infektionsstatus sind sogar weiter gestiegen. Dagegen steht in vielen Fällen eine sehr geringe personelle Besetzung, die zu einer potentiellen Patientengefährdung führt. […]
Quelle: DIGNA