Regelungen zum Nachweis von Pflegepersonal vereinbart

-Gesundheitspartner informiert über verpflichtende Pflegepersonaluntergrenzen in pflegeintensiven Krankenhausbereichen

Krankenhäuser müssen seit Jahresbeginn 2019 in bestimmten Abteilungen konkrete Vorgaben für die Besetzung ihrer Stationen mit einhalten. Die Vorgaben gelten für sogenannte „pflegesensitive“ Bereiche, also zunächst für die Abteilungen der Intensivmedizin, der Geriatrie, der Kardiologie und der . Entsprechende Regelungen hat das (BMG) per  auf den Weg gebracht. […]

Quelle: AOK-Gesundheitspartner

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