Personaluntergrenzen sind Mindeststandard und müssen bleiben!
Besonders kritisch sieht der DBfK die angekündigte Revision der Regelungen zu den pflegepersonaluntergrenzen mit dem Ziel, einen bedarfsgerechten Skill-Mix zu ermöglichen und dazu den zulässigen Anteil an Pflegehilfspersonen an der Gesamtzahl der Pflegenden zu erhöhen.
Wie der Name schon sagt: das sind Untergrenzen“, betont Martin Dichter. „Dabei reden wir nicht von einer qualitativ hochwertigen geschweige denn bestmöglichen krankenhausversorgung, sondern von roten Linien, die eingezogen wurden, um gefährliche pflege zu verhindern. Diese Mindestanforderungen an die Anzahl und qualifikation von pflegepersonal auf den Prüfstand zu stellen, ist der absolut falsche Weg, um dem systembedingten Personalmangel im krankenhaus zu begegnen. Wir fordern alle gesundheitsminister:innen und -senator:innen der Länder auf, diese Untergrenzen beizubehalten, um die versorgungsqualität der Patient:innen wenigstens auf dem jetzigen Level zu halten. Jeglicher Absenkung von Standards mit dem Ziel der Deprofessionalisierung zeigen wir entschieden die rote Karte.“