Krankenhäuser brauchen eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung

Für eine am Wohl der Patientinnen und Patienten orientierte bedarf es dringend einer angemessenen für alle am Patienten tätigen Berufsgruppen. Das hat die Bundesärztekammer (BÄK) in ihrer Stellungnahme zum einer Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung gefordert.

Die Bundesärztekammer hatte bereits zu den vorangegangenen Verordnungsentwürfen des Bundesgesundheitsministeriums aus den Jahren 2019 und 2020 ausführlich Stellung bezogen. Mit der nun vorgelegten Stellungnahme erneuert die Bundesärztekammer ihre Forderung, valide patienten- und aufgabengerechte für alle patientennah tätigen Berufsgruppen und in allen Krankenhausbereichen umzusetzen. Zwingende Voraussetzung sei, im Regelfall nicht nur Mindestvorgaben einzuhalten, sondern ausreichend vorzuhalten, um auch (kurzfristige) Personalausfälle oder eine starke Erhöhung der zu kompensieren. Zudem können aus Sicht der BÄK Aufgaben, die über eine dringend notwendige, direkte Patientenversorgung hinausgehen, mit einer Personalausstattung an der Untergrenze nicht erfüllt werden. […]

Quelle: Bundesärztekammer

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