Aufstellung der Angaben der Krankenhäuser über die pflegesensitiven Bereiche in den Krankenhäusern gem. § 137i Abs. 4a SGB V

InEK stellt gem. § 137i Abs. 4a SGB V für das Jahr 2022 die Angaben der über die pflegesensitiven Bereiche in den Krankenhäusern, die diese auf Grundlage des § 5 Absatz 3 und 4 der - übermittelt haben, zur Verfügung.

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Quelle: InEK

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