KHZG: Gezielte und dauerhafte Förderung der Digitalisierung anstreben
krankenhäuser können Projekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) auch nach Ende 2024 abschließen
Dazu legten die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der gkv-Spitzenverband eine „Digitalisierungsabschlags-Vereinbarung“ mit neuem Sanktionskatalog bei Verstößen gegen KHZG-Umsetzungsfristen vor. Zum 1. August 2023 soll die Vereinbarung, die bis ins Jahr 2031 reicht, wirksam werden. Zu erwartende Auswirkungen Betrachtet Jürgen Flemming, Bundesverband der krankenhaus-it-LeiterInnen e.V., Mitglied im vorstand, Pressereferent. […]