Entwurf: Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz)

Wesentliche Vorschläge der Krankenhausfinanzierung betreffend Entwurf vom 21.03.2020

  • Zur weiteren Förderung der Reaktivierung und Verlagerung von Pflegepersonal in die zur Behandlung der Infektionsfälle erforderlichen Einheiten wird der vorläufige Pflegeentgeltwert um rund 54 Euro auf 200 Euro pro Tag mit Wirkung für die gesetzliche und private Krankenversicherung erhöht.
  • Reduzierung der MDK Prüfquote von 12,5 Prozent auf 5 Prozent im Jahr 2020
  • Strafzahlungen 2022 ausgesetzt
  • Einführung von Strukturprüfungen werden um ein Jahr verschoben
  • Ausgleichszahlungen für nicht belegte Betten (Freihaltung der Kapazitäten), Tagesbezogene Auswertungen und Mitteilungen durch Krankenhäuser nötig. Bei Krankenhäusern mit mehr als 500 Betten beträgt die tagesbezogene Pauschale 540 Euro
    Die Krankenhäuser ermitteln die Höhe der Ausgleichszahlungen, indem sie täglich, erstmals für den 16. März 2020, von der Zahl der im Jahresdurchschnitt pro Tag voll- oder teilstationär behandelten Patientinnen und Patienten (Referenzwert) die Zahl der am jeweiligen Tag stationär behandelten Patientinnen und Patienten abziehen. Sofern das Ergebnis größer als Null ist, ist dieses mit der tagesbezogenen Pauschale nach Absatz 3 zu multiplizieren
  • 30.000 Euro pro zusätzliche intensivmedizinische Behandlungseinheiten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit
  • Die von den Krankenhäusern bis zum 31. Dezember 2020 erbrachten und in Rechnung gestellten Leistungen sind von den Krankenkassen innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungseingang zu bezahlen
  • Wegfall des Fixkostendegressionsabschlags (FDA) für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer -Infektion und ggf. weiterer Behandlungsfälle

Aktuell gibt es vom PK-Management eine erneute Zusammenfassung zum zweiten Entwurf vom 23.03.2020.

: PK-Management (PDF, 92KB)

 

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