Wettbewerbsverzerrung zulasten der ambulanten Versorgung

Berlin zum Eckpunktepapier zur Krankenhausreform

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin begrüßt, dass endlich Vorschläge für eine substanzielle Reform der auf dem Tisch liegen. Die dringende Notwendigkeit ist unbestreitbar. Trotz seiner Ungenauigkeiten sind im Papier jedoch bereits jetzt Auswirkungen auf die ambulante Versorgung absehbar, die für die KV Berlin inakzeptabel sind. Erneut werden stationäre Probleme in den ambulanten Bereich verschoben und der Gesetzgeber setzt ein weiteres Mal seine feindliche Politik gegenüber den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ungehindert fort. […]

Nicht akzeptabel wäre die durch die Reform entstehende Wettbewerbsverzerrung zwischen Level-1i-Krankenhäusern und niedergelassenen Vertragsärzten. „Dass die Länder den Level-1i-Krankenhäusern Investitionskosten erstatten, aber nicht den Niedergelassenen, obwohl beide ambulante Leistungen erbringen, stellt einen inakzeptablen Wettbewerbsvorteil für die Level-1i-Krankenhäuser dar!“ sagt Vorstandsmitglied Günter Scherer. „Praxisinhaber sind selbstständige Unternehmer, die nicht nur die Investitionskosten selbst tragen, sondern zudem auch privat für einen wirtschaftlichen Praxisbetrieb haften. Bei Level-1i-Krankenhäusern wird das wirtschaftliche Risiko dagegen zu Lasten aller vergesellschaftet. Sollte diese Ungleichbehandlung Eingang in ein Gesetz finden, wird die Prüfung rechtlicher Schritte für die KV Berlin unvermeidbar.“

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