Was dürfen Kliniken fordern?

Ärztinnen und weisen Patientinnen und Patienten ins ein oder überweisen an eine Klinik zur ambulanten – alles Erforderliche ist veranlasst. Doch plötzlich erscheinen Patientinnen und Patienten wieder in der Praxis, weil das Krankenhaus weitere Untersuchungen, Einweisungs- oder Überweisungsscheine haben möchte. Das Thema ist nicht neu – verunsichert aber immer wieder. Was in welchen Fällen zulässig ist, haben wir in Form von Fragen und Antworten zusammengestellt.

Um berechtigte Anforderungen, die stellen, von unberechtigten unterscheiden zu können, ist es wichtig, den Kontext der Anforderung zu kennen: Geht es um eine vor- oder nachstationäre Behandlung nach Paragraf 115a SGB V? Um die Vorbereitung respektive Nachsorge einer ambulanten Operation im Krankenhaus nach Paragraf 115b SGB V? Soll ein ermächtigter Krankenhausarzt tätig werden? […]

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