Hybrid-DRG: Chance auf Investitionen und Ausbau im vertragsärztlichen Sektor

Gesundheitsminister Lauterbach hat sich nun doch entschlossen, das patientenfreundliche Ambulante Operieren ernsthaft voranzubringen. Dies geht aus einem Entwurf zum Krankenhaus--Entlastungsgesetz () hervor, das vergangenen Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten wurde. Der Bundesverband (BAO) begrüßt ausdrücklich, dass damit das Projekt der Hybrid-DRGs, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, nun endlich umgesetzt werden soll. „Hybrid bedeutet: eine bessere Vergütung für ambulanten als bisher, aber weniger Vergütung als bei ärer Durchführung“ erklärt BAO-Präsidiumsmitglied Dr. Jörg Hennefründ, der in Oldenburg eine große gynäkologische betreibt. „Diese Vergütung soll allen beteiligten Sektoren gleichermaßen zukommen, also sowohl den Krankenhäusern als auch den Vertragsärzt*innen.“

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