Überlegungen zur Aufrechnungserklärung durch Krankenhäuser

Das -Reformgesetz hat eine Fülle von Änderungen und Neuerungen gebracht, deren Wirkungen – ob gut oder schlecht – abzuwarten bleiben. Eine Neuerung, das für in § 109 Abs. 6 Satz 1 SGB V, hat schon wenige Tage nach dessen Inkrafttreten die Gemüter erhitzt und gibt Anlass zu diesem Beitrag. Es stellt sich die Frage, ob die Möglichkeit haben, ihrerseits mit Forderungen einer aufzurechnen. Leider gibt es keine Antwort, so dass jeder Einzelfall rechtskundig zu prüfen ist. […]

Quelle: Endera Gruppe

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