SpiFa Konzept: Struktur und Vergütung ärztlich intersektoraler Leistungen

Mit Hilfe der §§ 115 122 im SGB V sollte bisher die Sektorengrenze /är durchlässiger gemacht werden. Aus verschiedenen Gründen sind all diese Vorgaben mehr oder weniger gescheitert. Es wird der Versuch unternommen, diese Regelungen unter § 115 neu mit der Überschrift „Intersektorale Leistungen“ zusammenzufassen. […]

Die intersektorale fachärztliche Versorgung umfasst die ambulant oder belegärztlich erbringbare Behandlung und von Krankheiten, die nur bei Vorliegen allgemeiner Tatbestände erbracht werden können.

Hierzu gehören nach Maßgabe von Absatz 3 insbesondere:

  1. Alle Leistungen, die bisher für die Krankheitsversorgung in den §§ 115, 115a, 115b, 115c, 115d, 116a, 116b, 118, 118a, 119c, 120, 121, 122 geregelt sind und
  2. Alle Krankheiten, die im G- -System eine mittlere von weniger als 4 Krankenhaustagen haben, wenn die Behandlung für diese Erkrankung mit diesen Leistungen innerhalb von vier Wochen voraussichtlich erfolgreich abgeschlossen ist. […]

Quelle: (PDF, 7.16MB)

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