Hybrid-DRG: O&U-Vergütungsperspektiven

Hybrid-DRG verfolgen den Ansatz, vergleichbare Leistungen sektorenunabhängig bzw. entkoppelt vom Ort der – egal ob in , oder Krankenhaus – und vom Prinzip her preisgleich zu vergüten. Es sollen identische Qualitätsparameter, Dokumentations- und Prüfungsregelungen gelten. Die Wahl der Behandlungsform soll effizienter und ressourcenschonender, unter Beachtung von Qualität und Kosten enger am Bedarf des ausgerichtet und bürokratieärmer werden. Theoretisch ist die Festlegung der Vergütung nach Maßgabe immer desselben Sektors, nach Maßgabe des jeweils leistungsprägenden Sektors („Tarifgeberprinzip“) oder mit eigenständigen sektorenunabhängigen Vergütungsformen realisierbar. Eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und dem Institut des Bewertungsausschusses (InBA) für den EBM könnte dabei mit einem Mischansatz die Harmonisierung zwischen stationärer und ambulanter Vergütung herbeiführen.

Die Einführung solcher bisher inhaltlich und finanziell nicht konkret definierter Hybrid-DRG und der damit auch zu erwartenden begleitenden Systemveränderungen bietet je nach Perspektive und in Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung verschiedene Chancen, aber auch zahlreiche derzeit nicht genau abzuschätzende Risiken […]

Quelle: Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V.

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