Pneumologen fordern Spitzenverbände DKG, KBV und GKV zur Zusammenarbeit bei Hybrid-DRGs auf
Bisher stationär erbrachte Leistungen auch ambulant durchzuführen, den Patienten nicht ständig von A nach B schicken zu müssen, Bürokratie abzubauen – das ist ein Vorhaben, das Kliniker, Niedergelassene wie auch Betroffene allesamt begrüßen. Effizienz und bessere Versorgung sind die schlagenden Argumente. Ermöglicht werden soll dieses intersektorale Arbeiten durch sogenannte Hybrid-DRGs, um die medizinischen Leistungen in der Praxis wie auch der Klinik erbringen zu können. Das Problem: Für die pneumologie erarbeiten bis zum 31. März die Deutsche Krankenhausgesellschaft (dkg), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (kbv) und der GKV-Spitzenverband (GKV) hinter verschlossenen Türen dieses Fundament, das die pneumologische Versorgung in Deutschland zukünftig tragen wird. Hierzu ist bisher kein einziger facharzt gehört worden! Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und beatmungsmedizin (dgp) fordert deshalb, innerhalb der nächsten Woche noch in die Gespräche einbezogen zu werden.